Kärntner Wohnbevölkerung mit slowenischer Umgangssprache
Diese Statistik zeigt, dass vor der Volksabstimmung die Windischen als Slowenen gezählt wurden. Nach der Volksabstimmung wollten sie nicht Slowenen sein und deklarierten sich als deutschsprachig, dem Deutschen zugehörig! Je stärker der Druck der Slowenen auf die Windischen war, desto mehr Windische bekannten sich zum deutschsprachigen Teil. Der Anteil der Slowenen sank und der Anteil der deutschsprachigen wuchs. Die letzte Volkszählung 2001 zeigt, dass 555 Personen der Windischen sich weder zu den Deutschen bzw. zu den Slowenen gezählt werden wollen. Daraus kann mann eine eigene “Minderheit ” ableiten.
2011 wurden aufgrund eines Antrages der Slowenen keine Volkszählung durchgeführt.
Unter Bekenntnisfreiheit und Volkszählung wurde vom österreichischen Staat unter §1 Abs. 3 und 4 des VOGrG (Volksgruppengesetz!) verfügt und lautet: Abs. 3: Keinem Volksgruppenangehörigen darf durch die Ausübung oder Nichtausübung der ihm als solchem zustehenden Rechte ein Nachteil erwachsen.
§1 Abs. 4 : Keine Person ist verpflichtet, ihre Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe nachzuweisen!
Davon getraut sich die deutschsprachige Minderheit in Slowenien, noch immer vogelfrei und rechtlos(!), nicht einmal zu träumen! Für den Beibehalt der AVNOJ Bestimmungen hat Österreich beim Beitritt Sloweniens zur EU zugestimmt, ebenso zu den Benesch Dekreten der Tschechei!
FAZIT: Slowenien hat seit dem Artikel 16 des BVG (siehe HP) Kärnten fest in seiner Hand!
2011 wurden aufgrund eines Antrages der Slowenen keine Volkszählung durchgeführt.
Unter Bekenntnisfreiheit und Volkszählung wurde vom österreichischen Staat unter §1 Abs. 3 und 4 des VOGrG (Volksgruppengesetz!) verfügt und lautet: Abs. 3: Keinem Volksgruppenangehörigen darf durch die Ausübung oder Nichtausübung der ihm als solchem zustehenden Rechte ein Nachteil erwachsen.
§1 Abs. 4 : Keine Person ist verpflichtet, ihre Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe nachzuweisen!
Davon getraut sich die deutschsprachige Minderheit in Slowenien, noch immer vogelfrei und rechtlos(!), nicht einmal zu träumen! Für den Beibehalt der AVNOJ Bestimmungen hat Österreich beim Beitritt Sloweniens zur EU zugestimmt, ebenso zu den Benesch Dekreten der Tschechei!
FAZIT: Slowenien hat seit dem Artikel 16 des BVG (siehe HP) Kärnten fest in seiner Hand!